BlogLizenzvertrag

Lizen­zie­rung vs. Eigenvermarktung

Das Ziel jeder Erfindung/Geschäftsidee ist es, einen Koope­ra­ti­ons­part­ner zu fin­den, mit dem sich die Idee rea­li­sie­ren lässt. Denn aus der Vor­stel­lung des Erfin­ders soll schluss­end­lich ein fer­ti­ges Pro­dukt werden.

Dabei stellt sich ledig­lich die Frage, wie man am bes­ten vorgeht.

a) Lizen­ziert man die eige­ne Erfin­dung an einen Koope­ra­ti­ons­part­ner (z.B. Her­stel­ler), dann erhält man eine Lizenz­ge­bühr von dem Part­ner, damit er das Pro­dukt her­stel­len und ver­trei­ben kann.

b) Oder man geht den Weg der Eigen­ver­mark­tung. Dabei sucht man einen geeig­ne­ten Her­stel­ler und lässt eine Mini-Serie pro­du­zie­ren. Wenn man das fer­ti­ge Pro­dukt dann in Hän­den hält, bie­tet man die Idee selbst mög­li­chen Kun­den an.

Beide Wege füh­ren zum fer­ti­gen Pro­dukt, doch sie unter­schei­den sich signi­fi­kant in ihrer Vorgehensweise:

Wege der Ideenvermarktung

Egal ob auf eine Lizen­zie­rung oder die Eigen­ver­mark­tung abge­zielt wird: der Grund­stein ist eine gute Vor­be­rei­tung. Das bedeu­tet der Erfin­der muss sich im ers­ten Schritt sehr inten­siv mit der eige­nen Erfin­dung beschäf­ti­gen, um eine spä­te­re Ver­mark­tung zu ermög­li­chen. Einen kur­zen Leit­fa­den zu der ers­ten Vor­ge­hens­wei­se wurde bereits in unse­rem Blog­ar­ti­kel 1×1 der Ideen­auf­be­rei­tung erläutert.

Im Anschluss kann man selbst das Pitch­deck für die Erfin­dung vor­zu­be­rei­ten, oder man beauf­tragt pro­fes­sio­nel­le Part­ner wie die Erfin­der­be­ra­tung damit. Wir grei­fen dabei auf gän­gi­ge Hilfs­mit­tel wie Gra­fi­ken, Texte, Bil­der zurück, die in anspre­chen­der Form auf einer Landing­pa­ge zur Idee dar­ge­stellt wer­den. Mit die­sen Unter­la­gen kann man dann an Her­stel­ler und ande­re Koope­ra­ti­ons­part­ner her­an­tre­ten, vor­aus­ge­setzt man hat auch ein Schutz­recht für die Idee angemeldet.

Tipp: Wenn dies noch nicht erfolgt ist, raten wir drin­gend vorab eine Geheim­hal­tungs­er­klä­rung (eine NDA) mit der Firma auf­zu­set­zen, bevor man über eine unge­schütz­te Idee mit jeman­den spricht.

Lizen­zie­rung über den Kooperationspartner

Nach­dem die Prä­sen­ta­ti­ons­un­ter­la­gen ordent­lich vor­be­rei­tet wur­den, beginnt man die Idee pas­sen­den Koope­ra­ti­ons­part­nern vor­zu­stel­len. Für gewöhn­lich steigt man in Gesprä­che mit den Inter­es­sen­ten ein und wenn vor­han­den bzw. nötig, prä­sen­tiert man auch den Prototyp.

Wich­tig: eine Erfin­dung muss dem Inter­es­sen­ten eine Per­spek­ti­ve, eine Zukunft für eine neue Erfin­dung bzw. ein neues Pro­dukt ermög­li­chen. Trifft dabei die Idee noch den aktu­el­len Zeit­geist, dann steht einer erfolg­rei­chen Lizen­zie­rung nichts im Wege. Dann ist “das Eisen im Feuer” und der Koope­ra­ti­ons­part­ner ist einem Lizenz­ver­trag gegen­über aufgeschlossen.

Lizenzierung

Die Ver­hand­lun­gen begin­nen: der Lizenzvertrag

Lizenz­ver­trä­ge wer­den in der Regel vom Lizenz­neh­mer bereit­ge­stellt. Jedes Busi­ness hat doch sehr unter­schied­li­che Bedürf­nis­se, wobei der Lizenz­neh­mer in den meis­ten Fäl­len seine Inter­es­sen ganz klar in den Vor­der­grund stellt. Die­ser über­nimmt schließ­lich auch den Groß­teil des Risi­kos (z.B. für die Ent­wick­lung, Pro­duk­ti­on und den Ver­trieb) und die Ver­ant­wor­tung für den Erfolg. Immer­hin muss auch Umsatz mit dem spä­te­ren Pro­dukt gene­riert wer­den, was die Auf­ga­be des Koope­ra­ti­ons­part­ners ist. Für den Erfin­der stellt der Lizenz­ab­schluss die ein­fachs­te und kos­ten­güns­tigs­te Form der Ver­mark­tung dar. Er ist finan­zi­ell betei­ligt, wenn sich seine Idee am Markt durch den Koope­ra­ti­ons­part­ner verkauft.

In wel­cher Form will der zukünf­ti­ge Part­ner mit dem Erfin­der zusam­men­ar­bei­ten? Der Lizenz­ver­trag regelt inwie­weit Ein­nah­men gene­riert bzw. aus lizen­ziert wer­den oder ob ein Buy-out, eine Ein­mal­zah­lung für die Idee erfolgt! Es wird in die­sem Punkt Offen­heit für beide Wege emp­foh­len. Im Laufe der Ver­mark­tungs­zeit kris­tal­li­siert sich der opti­ma­le Weg ganz von selbst heraus.

Eigenvermarktung überlegen

Do it yours­elf: die Eigenvermarktung

Eine Eigen­ver­mark­tung betrifft Erfin­dun­gen, die bereits fer­tig ent­wi­ckelt sind. Nicht zu ver­ges­sen sind in dem gan­zen Pro­zess eine Viel­zahl von Schrit­ten, die zu beach­ten sind.

  • Ist bereits ein Pro­dukt­na­me und Logo ent­wi­ckelt worden?
  • Hat man einen Her­stel­ler, wel­cher das Pro­dukt erzeu­gen und geeig­net ver­pa­cken kann?
  • Ist das Pro­dukt in einer gewis­sen Menge pro­du­zier­bar und kann der Erfin­der die gewünsch­te Pro­duk­ti­ons­men­ge auch vorfinanzieren?
  • Wer oder wie ver­kauft man das Pro­dukt tat­säch­lich auf dem Markt? B2B = F2F oder über einen Webshop?
  • Wie sieht es mit der Aus­lie­fe­rung aus? Ver­sen­det man das Pro­dukt oder wird es vom Erfin­der per­sön­lich zugestellt?

Mit die­sen Fra­gen soll­te man sich als Erfin­der vorab beschäf­ti­gen, bevor man eine Eigen­ver­mark­tung über­stürzt. Denn oft­mals wird der Auf­wand dafür unter­schätzt und Gel­dres­sour­cen nei­gen sich im Laufe des Pro­zes­ses schnell dem Ende zu. Hier kommt es defi­ni­tiv auf eine gute Pla­nung an.

Sie brau­chen Hilfe bei der Ideenvermarktung?

Die Ideen­ver­mark­tung ist ein kom­ple­xer Vor­gang, der vor allem pri­va­te Erfin­der auch über­for­dern kann. Hier muss man aber nicht ver­zwei­feln: Denn als Erfin­der­be­ra­tung hel­fen wir genau bei der Umset­zung und Ver­mark­tung von Pro­dukt­neu­hei­ten. Kon­tak­tie­ren Sie uns über unser Kon­takt­for­mu­lar für eine ver­trau­li­che Erstberatung.