Idee, Erfindung, Patent – ein Überblick
Oft ist der Unterschied zwischen einer Idee, einer Erfindung und einem Patent nicht ganz eindeutig. Gerade im alltäglichen Sprachgebrauch werden sie oft miteinander gleichgesetzt.
Dabei ist eine Idee nicht immer gleich eine Erfindung und nicht jede Erfindung lässt sich durch ein Patent schützen. Wir erklären die Unterschiede zwischen Idee, Erfindung und Patent – und ob man immer ein Patent braucht, wenn man eine Idee oder Erfindung auf den Markt bringen möchte.
Am Anfang war die Idee
Bei einer Idee handelt es sich oftmals nur um eine grobe Vorstellung oder einem Konzept von einem Produkt. Die genaue Umsetzung steht zu diesem Zeitpunkt oftmals noch nicht fest. Es ist eben eine Idee, die darauf wartet, dass sich jemand mit ihr intensiver beschäftigt und sie weiter ausbaut.

Von der Idee zur Erfindung
Eine Erfindung ist eine schöpferische Leistung, durch die eine neue Problemlösung, also die Erreichung eines neuen Zieles mit bekannten Mitteln oder eines bekannten Zieles mit neuen Mitteln ermöglicht wird. Von Erfindungen wird besonders oft im Zusammenhang mit technischen Problemlösungen gesprochen […] – Wikipedia zum Begriff Erfindung
Erfindungen mit einem Patent schützen
Das Patent ist wohl das bekannteste Schutzrecht, um eine technische Erfindung zu schützen. Sie muss dabei drei Voraussetzungen erfüllen.
- Neuheit: Die Erfindung gilt dann als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Das heißt, dass sie bis zum Tag der Anmeldung nicht öffentlich bekannt gemacht wurde.
- Erfinderische Tätigkeit: Hierunter versteht man, dass eine Neuerung an einem Produkt nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik hervorgehen darf. Oder anders gesagt: Eine Erfindung, die sich kaum vom Bekannten abhebt, kann nicht geschützt werden. Wäre das der Fall, könnten für selbst kleine Änderungen stets Patente angemeldet werden, was schlussendlich die Nutzung und die weitere Entwicklung auf dem Gebiet einschränkt.
- Gewerbliche Anwendbarkeit: Der Großteil der Erfindungen erfüllt dieses Kriterium, da diese auf irgendeinem gewerblichen Gebiet entweder herstellbar oder benutzbar sind. Ideen, die nicht realisierbar sind, dürfen auch nicht patentiert werden. Ein Beispiel dafür ist etwa das Perpetuum Mobile, da es gegen die derzeit gültigen physikalischen Gesetze verstößt.
Zudem gibt es einige weitere Gebiete, in denen keine Patente angemeldet werden dürfen. Beispiele dafür wären mathematische Methoden, Spielregeln, Geschäftsmodelle, Diagnoseverfahren oder Pflanzen- und Tiersorten. Und auch bei Software und computerimplementierten Erfindungen ist eine Patentanmeldung nicht immer möglich. In der Informationsbroschüre des deutschen Patent- und Markenamts erfahren Sie mehr zum Thema Patentschutz.
Aber es gibt neben dem Patent auch weitere Möglichkeiten seine Erfindungen zu schützen, wie etwa mit einem Gebrauchsmuster oder einer Marken- oder Designeintragung.
Quelle: https://www.dpma.de/docs/dpma/veroeffentlichungen/statistik/dpma_factsheet_dt.pdf
Ohne Patent keine Vermarktung?
Dass man mit einer bloßen Idee kein Geld verdienen kann, sollte den meisten bewusst sein. Eine Idee muss immer so weit aufbereitet werden, dass es sich am Ende um ein Produkt handelt oder zumindest um einen Prototypen, der zeigt, dass die Idee auch tatsächlich verwirklicht bzw. umgesetzt werden kann.
Bei einer Erfindung kann das unter Umständen aber schon etwas anders ausschauen. Wie weiter oben schon erklärt wurde, handelt es sich hier bereits um ein Mittel zur Problemlösung. Sie befindet sich optimaler Weise in einem Stadium, wo man vielleicht sogar schon mit der Produktion beginnen könnte. Und wenn das der Fall ist, kann man mit dem Produkt auch gewerblich tätig werden. Ein Schutzrecht, wie z.B. ein Patent ist dafür nicht zwingend notwendig – aber vorteilhaft!
Denn nur durch ein Schutzrecht kann man die eigene Erfindung bzw. das eigene Produkt vor Nachahmung schützen. Zudem ist die Anmeldung eines Schutzrechtes oftmals lukrativ, wenn man beispielsweise Nutzungsverträge mit anderen Unternehmen und Herstellern abschließt.
Auf der sicheren Seite sein mit einem Schutzrecht
Wir von der Erfinderberatung empfehlen all unseren Kunden die Anmeldung eines Schutzrechts, wie etwa einem Patent oder einem Gebrauchsmuster. Vor allem, wenn man selbst nicht die Möglichkeit hat, die eigene Erfindung oder das angestrebte Produkt herzustellen oder zu produzieren. Das Schutzrecht dient nämlich als Grundlage für Lizenzierungsverträge mit Unternehmen, die schlussendlich die Produktion und die Vermarktung des Produktes für Sie übernehmen.
Wenn Sie eine Idee oder eine Erfindung haben, die Sie gerne vermarkten wollen, aber nicht wissen wie – Dann stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.