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Idee, Erfin­dung, Patent – ein Überblick

Oft ist der Unter­schied zwi­schen einer Idee, einer Erfin­dung und einem Patent nicht ganz ein­deu­tig. Gera­de im all­täg­li­chen Sprach­ge­brauch wer­den sie oft mit­ein­an­der gleichgesetzt.

Dabei ist eine Idee nicht immer gleich eine Erfin­dung und nicht jede Erfin­dung lässt sich durch ein Patent schüt­zen. Wir erklä­ren die Unter­schie­de zwi­schen Idee, Erfin­dung und Patent –  und ob man immer ein Patent braucht, wenn man eine Idee oder Erfin­dung auf den Markt brin­gen möchte.

Am Anfang war die Idee

Bei einer Idee han­delt es sich oft­mals nur um eine grobe Vor­stel­lung oder einem Kon­zept von einem Pro­dukt. Die genaue Umset­zung steht zu die­sem Zeit­punkt oft­mals noch nicht fest. Es ist eben eine Idee, die dar­auf war­tet, dass sich jemand mit ihr inten­si­ver beschäf­tigt und sie wei­ter ausbaut.

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Von der Idee zur Erfindung

Wenn die Idee die erste Stufe ist, dann ist die Erfin­dung die zwei­te. Die vage Idee nimmt in die­ser Phase immer mehr Gestalt an und wird kon­kre­ter. Das geht solan­ge, bis man sagen kann, dass die eins­ti­ge Idee ein Pro­blem lösen oder einen bis­he­ri­gen Pro­zess ver­ein­fa­chen, ver­bes­sern oder erleich­tern kann. Dabei han­delt es sich erst dann um eine Erfin­dung, wenn es sich um etwas neu­ar­ti­ges han­delt. Wiki­pe­dia lie­fert dazu eine schö­ne Defi­ni­ti­on zum Begriff Erfindung:

Eine Erfin­dung ist eine schöp­fe­ri­sche Leis­tung, durch die eine neue Pro­blem­lö­sung, also die Errei­chung eines neuen Zie­les mit bekann­ten Mit­teln oder eines bekann­ten Zie­les mit neuen Mit­teln ermög­licht wird. Von Erfin­dun­gen wird beson­ders oft im Zusam­men­hang mit tech­ni­schen Pro­blem­lö­sun­gen gespro­chen […] – Wiki­pe­dia zum Begriff Erfindung

Erfin­dun­gen mit einem Patent schützen

Das Patent ist wohl das bekann­tes­te Schutz­recht, um eine tech­ni­sche Erfin­dung zu schüt­zen. Sie muss dabei drei Vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

  1. Neu­heit: Die Erfin­dung gilt dann als neu, wenn sie nicht zum Stand der Tech­nik gehört. Das heißt, dass sie bis zum Tag der Anmel­dung nicht öffent­lich bekannt gemacht wurde.
  2. Erfin­de­ri­sche Tätig­keit: Hier­un­ter ver­steht man, dass eine Neue­rung an einem Pro­dukt nicht in nahe lie­gen­der Weise aus dem Stand der Tech­nik her­vor­ge­hen darf. Oder anders gesagt: Eine Erfin­dung, die sich kaum vom Bekann­ten abhebt, kann nicht geschützt wer­den. Wäre das der Fall, könn­ten für selbst klei­ne Ände­run­gen stets Paten­te ange­mel­det wer­den, was schluss­end­lich die Nut­zung und die wei­te­re Ent­wick­lung auf dem Gebiet einschränkt.
  3. Gewerb­li­che Anwend­bar­keit: Der Groß­teil der Erfin­dun­gen erfüllt die­ses Kri­te­ri­um, da diese auf irgend­ei­nem gewerb­li­chen Gebiet ent­we­der her­stell­bar oder benutz­bar sind. Ideen, die nicht rea­li­sier­bar sind, dür­fen auch nicht paten­tiert wer­den. Ein Bei­spiel dafür ist etwa das Per­pe­tu­um Mobi­le, da es gegen die der­zeit gül­ti­gen phy­si­ka­li­schen Geset­ze verstößt.

Zudem gibt es eini­ge wei­te­re Gebie­te, in denen keine Paten­te ange­mel­det wer­den dür­fen. Bei­spie­le dafür wären mathe­ma­ti­sche Metho­den, Spiel­re­geln, Geschäfts­mo­del­le, Dia­gno­se­ver­fah­ren oder Pflan­zen- und Tier­sor­ten. Und auch bei Soft­ware und com­pu­ter­im­ple­men­tier­ten Erfin­dun­gen ist eine Patent­an­mel­dung nicht immer mög­lich. In der Infor­ma­ti­ons­bro­schü­re des deut­schen Patent- und Mar­ken­amts erfah­ren Sie mehr zum Thema Patentschutz.

Aber es gibt neben dem Patent auch wei­te­re Mög­lich­kei­ten seine Erfin­dun­gen zu schüt­zen, wie etwa mit einem Gebrauchs­mus­ter oder einer Mar­ken- oder Designeintragung.

Angemeldete Patente und Marken 2020

Quel­le: https://www.dpma.de/docs/dpma/veroeffentlichungen/statistik/dpma_factsheet_dt.pdf

 

Ohne Patent keine Vermarktung?

Dass man mit einer blo­ßen Idee kein Geld ver­die­nen kann, soll­te den meis­ten bewusst sein. Eine Idee muss immer so weit auf­be­rei­tet wer­den, dass es sich am Ende um ein Pro­dukt han­delt oder zumin­dest um einen Pro­to­ty­pen, der zeigt, dass die Idee auch tat­säch­lich ver­wirk­licht bzw. umge­setzt wer­den kann.

Bei einer Erfin­dung kann das unter Umstän­den aber schon etwas anders aus­schau­en. Wie wei­ter oben schon erklärt wurde, han­delt es sich hier bereits um ein Mit­tel zur Pro­blem­lö­sung. Sie befin­det sich opti­ma­ler Weise in einem Sta­di­um, wo man viel­leicht sogar schon mit der Pro­duk­ti­on begin­nen könn­te. Und wenn das der Fall ist, kann man mit dem Pro­dukt auch gewerb­lich tätig wer­den. Ein Schutz­recht, wie z.B. ein Patent ist dafür nicht zwin­gend not­wen­dig – aber vorteilhaft!
Denn nur durch ein Schutz­recht kann man die eige­ne Erfin­dung bzw. das eige­ne Pro­dukt vor Nach­ah­mung schüt­zen. Zudem ist die Anmel­dung eines Schutz­rech­tes oft­mals lukra­tiv, wenn man bei­spiels­wei­se Nut­zungs­ver­trä­ge mit ande­ren Unter­neh­men und Her­stel­lern abschließt.

Auf der siche­ren Seite sein mit einem Schutzrecht

Wir von der Erfin­der­be­ra­tung emp­feh­len all unse­ren Kun­den die Anmel­dung eines Schutz­rechts, wie etwa einem Patent oder einem Gebrauchs­mus­ter. Vor allem, wenn man selbst nicht die Mög­lich­keit hat, die eige­ne Erfin­dung oder das ange­streb­te Pro­dukt her­zu­stel­len oder zu pro­du­zie­ren. Das Schutz­recht dient näm­lich als Grund­la­ge für Lizen­zie­rungs­ver­trä­ge mit Unter­neh­men, die schluss­end­lich die Pro­duk­ti­on und die Ver­mark­tung des Pro­duk­tes für Sie übernehmen.

Wenn Sie eine Idee oder eine Erfin­dung haben, die Sie gerne ver­mark­ten wol­len, aber nicht wis­sen wie – Dann ste­hen wir Ihnen gerne bera­tend zur Seite.

Kon­tak­tie­ren sie uns ein­fach hier.