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Ideen für neue Spei­sen und Getränke

Der Markt für Geträn­ke und Spei­sen explo­diert förm­lich. Jeden Tag erschei­nen neue Pro­duk­te oder bestehen­de Rezep­tu­ren wer­den an aktu­el­le Food Trends ange­passt. Viele Ideen aus dem Food & Bevera­ge Bereich haben damit zu tun, dass gewohn­te Spei­sen und Geträn­ke neue Geschmä­cker ent­hal­ten oder wei­te­re Inhalt­stof­fe zuge­setzt wer­den. Nun fragt man sich zu Recht ob es sich bei der neuen Rezep­tur schon um eine Erfin­dung für den Lebens­mit­tel­markt handelt.

Die Pro­dukt­ent­wick­lung mit Rezept

Wor­auf muss man bei der Rezep­tur­ent­wick­lung achten?

Jeder kennt es: man mixt in der Küche zufäl­lig oder beab­sich­tigt zwei Lebens­mit­tel zusam­men, die man noch nie zuvor mit­ein­an­der ver­wen­det hat und schon ent­steht ein neuer Geschmack oder eine gute Kon­sis­tenz, um eine bis­her ein­tö­ni­ge Spei­se oder ein lang­wei­li­ges Getränk aufzuwerten.

Diese Geschmacks­explo­si­on möch­te man gerne mit der Welt tei­len, doch gleich­zei­tig stellt sich die Frage wie man hier am bes­ten vorgeht.

Zuta­ten genau auflisten

Wie bei einem Koch­re­zept beginnt man zuerst die Zuta­ten auf­zu­lis­ten. Was kommt alles in das neue Getränk oder Gericht und wor­auf muss man ein spe­zi­el­les Augen­merk legen? Hier soll­te man mög­lichst prä­zi­se vor­ge­hen, damit man auch jedes Mal den gewünsch­ten Geschmack, Geruch und eine visu­ell anspre­chen­de Optik erzielt.

Hier ein klei­nes Bei­spiel, um zu ver­deut­li­chen, wor­auf es bei einer Rezep­tur­ent­wick­lung ankommt: Wenn ein neuer Drink mit Oran­gen­saft gemixt wird – wor­auf muss man bei dem Oran­gen­saft ach­ten? Soll die­ser Bio sein, soll er mit Frucht­fleisch ver­setzt sein, soll man auf einen säu­re­redu­zier­ten Oran­gen­saft zurück­grei­fen oder ist über­haupt von einer ande­ren Sorte wie Blut­oran­gen­saft die Rede?

Diese klei­nen Details sind rele­vant in der Lebens­mit­tel­ent­wick­lung. Wie in einem Labor müs­sen Zuta­ten genau über­ein­stim­men, um auch bei mehr­fa­chen Her­stel­lungs­ver­su­chen das glei­che Ergeb­nis zu erhalten.

Gewürze und Zutaten

Men­gen­an­ga­ben ein­heit­lich anführen

Im nächs­ten Schritt muss klar sein wie­viel von jeder Zutat in die neue Rezep­tur kommt. Dabei ist es wich­tig genaue Maß­an­ga­ben zu notie­ren, die inter­na­tio­nal aner­kannt sind. Bei fes­ten Zuta­ten gibt man die Menge meist in Gramm (g) an, bei Flüs­sig­kei­ten hin­ge­gen arbei­tet man in der Regel mit Mil­li­li­ter (ml). Auch klei­ne­re Maß­ein­hei­ten wie Tee­löf­fel (TL), Ess­löf­fel (EL) oder eine „Prise“ hel­fen ein Rezept genau abzu­schme­cken. Dabei darf man nicht ver­ges­sen, dass am inter­na­tio­na­len Markt auch ande­re Men­gen­an­ga­ben Ver­wen­dung fin­den, wel­che man ver­wen­den sollte.

Messbecher

Zube­rei­tung und Zeitangaben

Sobald geklärt ist was und wie­viel davon ver­wen­det wird, kommt die Zube­rei­tung ins Spiel. In wel­cher Rei­hen­fol­ge wer­den die Zuta­ten gemischt, wie wer­den sie gemischt (z.B. per Hand ein­ge­rührt oder mit einem Stab­mi­xer ver­mengt), wird die Spei­se erhitzt (auf wie­viel Grad und für wie lange?), muss man die Zuta­ten zuvor abküh­len, bevor man sie wei­ter ver­ar­bei­tet usw. Hier müs­sen alle Arbeits­schrit­te klar, das rich­ti­ge Werk­zeug vor­han­den sein und Tem­pe­ra­tur­vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den, damit das gewünsch­te Ergeb­nis erzielt wird. Hier darf nicht impro­vi­siert wer­den, son­dern man muss alles akri­bisch festhalten.

Tipp: Noti­zen machen ist essen­zi­ell! Auch Ände­run­gen genau fest­zu­hal­ten und den Vor­gang mehr­fach wie­der­ho­len sind Grund­vor­aus­set­zun­gen, um eine gelun­ge­ne Rezep­tur zu machen.

Auf­be­wah­rung und Verpackung

Wenn die neue Spei­se oder das neue Getränk nun fer­tig her­ge­stellt ist, bleibt die Frage wie man es am bes­ten auf­be­wahrt: Bei Raum­tem­pe­ra­tur, im Kühl­schrank oder muss es nach der Zube­rei­tung sogar ein­ge­fro­ren wer­den?  Es scha­det auch nicht sich bereits über die Halt­bar­keit des Pro­duk­tes Gedan­ken zu machen – je nach Inhalt­stof­fen weiß man was ein­fach zu kon­ser­vie­ren und was eher schwie­rig auf­zu­be­wah­ren ist.

Außer­dem kann man bereits erste Über­le­gun­gen zur Ver­pa­ckungs­wei­se täti­gen. Ob auf Glas, Tetra­pack oder Plas­tik zurück­ge­grif­fen wird, ist vor allem in der Mas­sen­an­fer­ti­gung spä­ter ein essen­zi­el­ler Kos­ten­punkt der schon Infor­ma­tio­nen über die Preis­struk­tur geben kann.

Wie kommt das neue Lebensmittel/Getränk auf den Markt?

Hier gibt es meh­re­re Wege, die man als Erfin­der ein­schla­gen kann: ent­we­der man ver­sucht die Idee zu ver­kau­fen oder man stellt das Pro­dukt selbst her. In bei­den Optio­nen gibt es wich­ti­ge Schrit­te zu beach­ten. Doch eines ist in jedem Fall essen­zi­ell: die Geheim­hal­tungs­er­klä­rung! Und optio­nal lässt sich auch auf einen Mar­ken­schutz zur eige­nen Sicher­heit zurückgreifen:

Geheim­hal­tungs­er­klä­rung

Bevor man eine neue Rezep­tur, mit der man spä­ter auch Ein­nah­men erlan­gen möch­te, mit jeman­den teilt, ist es rat­sam sich eine Geheim­hal­tungs­er­klä­rung unter­zeich­nen zu las­sen. Wor­auf es dabei ankommt, wurde in fol­gen­dem Arti­kel von Junge Grün­der sehr umfang­reich erläu­tert: https://www.junge-gruender.de/dokumente/non-disclosure-agreement-nda/. Nur mit­tels einer Ver­schwie­gen­heits­ver­ein­ba­rung kann ver­hin­dert wer­den, dass das eige­ne Pro­dukt ohne eige­ne Betei­li­gung am Markt erscheint.

Denn eines ist klar: Rezep­tu­ren las­sen sich nicht schüt­zen, son­dern nur geheim hal­ten. Bekann­te Bei­spie­le hier­für sind Coca Cola oder die Sauce im Big Mac. Natür­lich las­sen sich im Labor viele Bestand­tei­le eines Pro­duk­tes her­aus­fin­den, doch wenn man eine Geheim­zu­tat auch geheim hält, ist dies wesent­lich schwieriger.

Geheimhaltung

Mar­ken­schutz

Neben der Geheim­hal­tungs­er­klä­rung kann man auch zusätz­lich einen Mar­ken­schutz für die Idee anmel­den. Damit schützt man, dass eine Rezep­tur nur unter einem bestimm­ten Namen auf den Markt kom­men soll. Diese Vor­ge­hens­wei­se hat z.B. Red Bull gewählt, bevor Sie ihren Ener­gie Drink auf den Markt gebracht haben. Als Ergän­zung zur Geheim­hal­tungs­er­klä­rung kann der Mar­ken­schutz auch amt­lich ein­ge­tra­gen wer­den. Mehr Infor­ma­tio­nen hier­für fin­den Sie auf der Web­site vom Amt der Euro­päi­schen Union für geis­ti­ges Eigen­tum: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/trade-marks

Doch wenn die Para­me­ter für eine erste indus­tri­el­le Her­stel­lung des eige­nen Pro­duk­tes abge­klärt sind, kann man nun eine der fol­gen­den Vor­ge­hens­wei­sen wählen:

Lohnabfueller

Do it yours­elf – Der Weg zum Lohnabfüller

Viele Unter­neh­men aus der Bran­che sind bereit neue Rezep­tu­ren für den Erfin­der abzu­fül­len. Das bedeu­tet ein Lohn­ab­fül­ler wird vom Erfin­der beauf­tragt eine „Klein­se­rie“ des Pro­duk­tes herzustellen.

Somit kauft er die Zuta­ten bei sei­nem Lie­fe­ran­ten ein und berei­tet das neue Getränk oder das neue Lebens­mit­tel unter Ein­satz eige­ner Mit­tel (Maschi­nen und Arbeits­kräf­te) zu. Dabei wer­den pas­sen­de Maschi­nen ver­wen­det, um Zuta­ten zu mischen, erhitzen/kühlen/destillieren usw. und um das Pro­dukt auch abzu­fül­len. Im letz­ten Schritt wird eine geeig­ne­te Ver­pa­ckung gewählt, die für eine idea­le Halt­bar­keit des neuen Pro­duk­tes sorgt.

Man­che Lohn­ab­fül­ler bie­ten auch an, dass sie eine Kenn­zeich­nung und Zer­ti­fi­zie­rung für das Pro­dukt vor­neh­men kön­nen. Natür­lich sind für Lebens­mit­tel und Geträn­ke beson­ders stren­ge Auf­la­gen in Kraft, die jedes neue Pro­dukt zu erfül­len hat. Ein Profi wie ein Lohn­ab­fül­ler hat hier meist rou­ti­nier­te Vor­ge­hens­wei­sen, um eine Zer­ti­fi­zie­rung und Kenn­zeich­nung für ein neues Pro­dukt zu erlangen.

Für diese Dienst­leis­tung lässt sich der Lohn­ab­fül­ler auch bezah­len und eine Min­dest­be­stell­men­ge wird vorgegeben.

Das bedeu­tet, dass der Erfin­der vorab in sein Pro­dukt inves­tie­ren muss, um eine erste Mini­se­rie zu erhal­ten, mit der man im Anschluss eine Ver­mark­tung star­ten kann. Denn abge­se­hen davon, dass man in der Fer­ti­gung des Pro­duk­tes genau ein­grei­fen kann, ist es nun auch mög­lich Kost­pro­ben an Koope­ra­ti­ons­part­ner zu schi­cken, die das Pro­dukt dann auch spä­ter auf den Markt brin­gen können.

Koope­ra­ti­ons­part­ner suchen

Ob mit oder ohne Mini­se­rie, eine Idee lässt sich in der Regel immer Koope­ra­ti­ons­part­nern vor­stel­len. Natür­lich erfolgt dies bei unge­schütz­ten Ideen unter Ein­hal­tung der Geheim­hal­tung. Wenn man bereits Kost­pro­ben zur Ver­fü­gung hat, kön­nen diese die Chan­cen auf einen Deal stärken.

Nach einer Prä­sen­ta­ti­on macht sich der Koope­ra­ti­ons­part­ner Gedan­ken, ob er über die nöti­gen Lie­fe­ran­ten, Pro­zes­se, Fer­ti­gun­gen und Ver­pa­ckungs­op­tio­nen ver­fügt und ob das neue Pro­dukt für den eige­nen Kun­den­stamm inter­es­sant wäre. Auch hier kommt wie­der die idea­le Ideen­auf­be­rei­tung ins Spiel: über­zeu­gen­de Argu­men­te und Vor­tei­le gegen­über bestehen­den Pro­duk­ten sor­gen für Auf­merk­sam­keit bei einer Prä­sen­ta­ti­on eines neuen Pro­duk­tes. Dem­nach ist ein gut auf­be­rei­te­tes Pitch deck defi­ni­tiv eine Begüns­ti­gung für die Unternehmensansprache.

Getränkeschrank

Ver­mark­tung von Ideen im F&B Bereich

Der Blog­ar­ti­kel hat gezeigt, wie viel Vor­be­rei­tung und Auf­wand in der Erstel­lung neuer Ideen für Spei­sen und Geträn­ke ste­cken und wie sich diese ver­mark­ten las­sen. Wenn Sie hier Hilfe benö­ti­gen, unter­stüt­zen wir Sie natür­lich gerne. Neh­men Sie unser kos­ten­lo­ses Erst­ge­spräch in Anspruch und wir machen uns gemein­sam Gedan­ken, ob Ihre Idee für den Markt geeig­net sein könnte.