3.1. Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von Erfinderprofis UG.
3.2. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Erfinderprofis UG. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Erfinderprofis UG leistet ausschließlich gegenüber Konsumenten für öffentliche Äußerungen durch Erfinderprofis UG oder durch den Hersteller gewähr, es sei denn, dass Erfinderprofis UG diese öffentlichen Äußerungen nicht kannte, nicht kennen musste, oder diese Äußerungen vor Abschlusses des Vertrages berichtigt wurden oder der Vertragsabschluss durch diese Äußerungen nicht beeinflusst wurde.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
3.3. Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Erfinderprofis UG eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Erfinderprofis UG bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
3.4. Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Erfinderprofis UG berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
3.5. Fremdleistungen. Erfinderprofis UG ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
3.6. Vereinbarte Fremdleistungen. Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Auftraggeber vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), ist Erfinderprofis UG berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Unabhängig von der gewählten Form der Beauftragung sind bei vereinbarten Fremdleistungen die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Erfinderprofis UG. Erfinderprofis UG haftet daher nur für das Auswahlverschulden. Wird der Dritte auf Anregung des Auftraggebers herangezogen, dann haftet Erfinderprofis UG überhaupt nicht für den Dritten.
Soweit bei vereinbarten Fremdleistungen für diese Fremdleistungen zwischen Erfinderprofis UG und dem Auftraggeber keine besonderen Leistungsbeschreibungen bzw. Vertragsinhalte vereinbart wurden, gilt für den Auftraggeber im Fall der Beauftragung des Dritten im Namen von Erfinderprofis UG die Leistungsbeschreibung des Dritten, im Fall der Beauftragung im Namen des Auftraggebers der gesamte Inhalt des Vertrages des Dritten.
Erfinderprofis UG ist nicht verpflichtet, die Vertragsbedingungen von Dritten, welche vereinbarte Fremdleistungen erbringen, zu überprüfen. Dies ist Aufgabe des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass viele Fremdleistungen nur zu standardisierten, nicht beeinflussbaren Bedingungen in Anspruch genommen werden können, oft ausländisches Recht und Gerichtsstand vorsehen sowie unvorhersehbaren und unabwendbaren Änderungen unterliegen können.
Erfinderprofis UG hat lediglich die Leistungsbeschreibung auf Tauglichkeit zu prüfen. Wird der Dritte auf Anregung des Auftraggebers herangezogen, dann hat der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung selbst zu prüfen.
Soweit die Laufzeit vereinbarter Fremdleistungen vereinbarungsgemäß über die Laufzeit des Vertrages zwischen Erfinderprofis UG und dem Auftraggeber hinausgeht, hat der Auftraggeber bei im Namen bzw. auf Rechnung von Erfinderprofis UG beauftragten Fremdleistungen nach Ende der Laufzeit des Vertrages zwischen Erfinderprofis UG und dem Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
3.7. Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Erfinderprofis UG berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3.8. Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei Erfinderprofis UG bestellten oder Erfinderprofis UG zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist Erfinderprofis UG berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei Verträgen mit Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.
3.9. Termine und Fristen. Von Erfinderprofis UG angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.10. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Erfinderprofis UG unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Erfinderprofis UG oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Erfinderprofis UG den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3.11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat Erfinderprofis UG unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Erfinderprofis UG erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Projektkoordination, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch Erfinderprofis UG bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Erfinderprofis UG dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern Erfinderprofis UG aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Erfinderprofis UG unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
Wird Erfinderprofis UG von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Erfinderprofis UG zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
3.12. Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von Erfinderprofis UG eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von Erfinderprofis UG, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
3.13. Prüfpflichten von Erfinderprofis UG. Erfinderprofis UG haftet nur dafür, dass die von Erfinderprofis UG erstellten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).
Erfinderprofis UG hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch Erfinderprofis UG erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Soweit Erfinderprofis UG auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte oder auf andere Risiken vor Auftragserteilung oder während des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall, dass seitens Erfinderprofis UG Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber über. Die Leistung von Erfinderprofis UG gilt damit als ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht.
3.14. Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Erfinderprofis UG bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit Erfinderprofis UG vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.
Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von Erfinderprofis UG oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von Erfinderprofis UG sind, einzuhalten.
3.15. Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat Erfinderprofis UG auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
3.16. Referenz. Erfinderprofis UG ist berechtigt, auf allen von Erfinderprofis UG für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Erfinderprofis UG und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Erfinderprofis UG Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
3.17. Erfolg einer Idee. Erfinderprofis UG schuldet ausschließlich die vereinbarte Leistung und garantiert keinen Erfolg für die Umsetzung einer Idee/Erfindung.