Allgemeine Geschäftsbedingungen

der jmw innovation GmbH, im Folgenden kurz JMW genannt.

1. Geltung

1.1. Vertragsgrundlagen. Erfinderprofis UG schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen (z.B. individuelle Pflichtenhefte oder allgemeine Produktfolder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelles Pflichtenheft) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Erfinderprofis UG und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Erfinderprofis UG und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2. Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Erfinderprofis UG werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Unternehmer nicht binnen zwei und Konsumenten nicht binnen vier Wochen widersprechen. Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

1.3. Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt gegenüber Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.4. Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt, wie Lastenhefte, werden selbst bei Kenntnis von Erfinderprofis UG nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Erfinderprofis UG in das Angebot integriert oder von Erfinderprofis UG zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.

Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Erfinderprofis UG nur dann wirksam, wenn diese von Erfinderprofis UG mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Erfinderprofis UG der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.

Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Erfinderprofis UG bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

1.5. Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Erfinderprofis UG gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.

Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Erfinderprofis UG und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Erfinderprofis UG vor.

1.6. Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss und Vertragslaufzeit

2.1. Angebot durch Erfinderprofis UG. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Erfinderprofis UG an den Auftraggeber. Die Angebote von Erfinderprofis UG sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Erfinderprofis UG gebunden.

2.2. Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber ausnahmsweise unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Erfinderprofis UG (z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen), einen Auftrag an Erfinderprofis UG, so sind Unternehmer an diesen zwei Wochen, Konsumenten eine Woche ab dessen Zugang bei Erfinderprofis UG gebunden.

2.3. Annahme durch Erfinderprofis UG. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die schriftliche Annahme des Auftrags durch Erfinderprofis UG zustande.

Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Erfinderprofis UG z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Erfinderprofis UG den Auftrag annimmt.

Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages, z.B. in Form einer Zugangsbestätigung eines Webshops, stellt noch keine Auftragsannahme dar.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von Erfinderprofis UG.

3.2. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Erfinderprofis UG. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Erfinderprofis UG leistet ausschließlich gegenüber Konsumenten für öffentliche Äußerungen durch Erfinderprofis UG oder durch den Hersteller gewähr, es sei denn, dass Erfinderprofis UG diese öffentlichen Äußerungen nicht kannte, nicht kennen musste, oder diese Äußerungen vor Abschlusses des Vertrages berichtigt wurden oder der Vertragsabschluss durch diese Äußerungen nicht beeinflusst wurde.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

3.3. Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Erfinderprofis UG eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Erfinderprofis UG bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

3.4. Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Erfinderprofis UG berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

3.5. Fremdleistungen. Erfinderprofis UG ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

3.6. Vereinbarte Fremdleistungen. Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Auftraggeber vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), ist Erfinderprofis UG berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

Unabhängig von der gewählten Form der Beauftragung sind bei vereinbarten Fremdleistungen die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Erfinderprofis UG. Erfinderprofis UG haftet daher nur für das Auswahlverschulden. Wird der Dritte auf Anregung des Auftraggebers herangezogen, dann haftet Erfinderprofis UG überhaupt nicht für den Dritten.

Soweit bei vereinbarten Fremdleistungen für diese Fremdleistungen zwischen Erfinderprofis UG und dem Auftraggeber keine besonderen Leistungsbeschreibungen bzw. Vertragsinhalte vereinbart wurden, gilt für den Auftraggeber im Fall der Beauftragung des Dritten im Namen von Erfinderprofis UG die Leistungsbeschreibung des Dritten, im Fall der Beauftragung im Namen des Auftraggebers der gesamte Inhalt des Vertrages des Dritten.

Erfinderprofis UG ist nicht verpflichtet, die Vertragsbedingungen von Dritten, welche vereinbarte Fremdleistungen erbringen, zu überprüfen. Dies ist Aufgabe des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass viele Fremdleistungen nur zu standardisierten, nicht beeinflussbaren Bedingungen in Anspruch genommen werden können, oft ausländisches Recht und Gerichtsstand vorsehen sowie unvorhersehbaren und unabwendbaren Änderungen unterliegen können.

Erfinderprofis UG hat lediglich die Leistungsbeschreibung auf Tauglichkeit zu prüfen. Wird der Dritte auf Anregung des Auftraggebers herangezogen, dann hat der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung selbst zu prüfen.

Soweit die Laufzeit vereinbarter Fremdleistungen vereinbarungsgemäß über die Laufzeit des Vertrages zwischen Erfinderprofis UG und dem Auftraggeber hinausgeht, hat der Auftraggeber bei im Namen bzw. auf Rechnung von Erfinderprofis UG beauftragten Fremdleistungen nach Ende der Laufzeit des Vertrages zwischen Erfinderprofis UG und dem Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

3.7. Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Erfinderprofis UG berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

3.8. Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei Erfinderprofis UG bestellten oder Erfinderprofis UG zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist Erfinderprofis UG berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei Verträgen mit Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.

3.9. Termine und Fristen. Von Erfinderprofis UG angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.10. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Erfinderprofis UG unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Erfinderprofis UG oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Erfinderprofis UG den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

3.11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat Erfinderprofis UG unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Erfinderprofis UG erforderlich sind.

Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Projektkoordination, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.

Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch Erfinderprofis UG bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.

Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Erfinderprofis UG dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern Erfinderprofis UG aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Erfinderprofis UG unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.

Wird Erfinderprofis UG von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Erfinderprofis UG zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

3.12. Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von Erfinderprofis UG eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von Erfinderprofis UG, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.

3.13. Prüfpflichten von Erfinderprofis UG. Erfinderprofis UG haftet nur dafür, dass die von Erfinderprofis UG erstellten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).

Erfinderprofis UG hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch Erfinderprofis UG erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.

Soweit Erfinderprofis UG auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte oder auf andere Risiken vor Auftragserteilung oder während des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall, dass seitens Erfinderprofis UG Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber über. Die Leistung von Erfinderprofis UG gilt damit als ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht.

3.14. Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Erfinderprofis UG bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit Erfinderprofis UG vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.

Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.

Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von Erfinderprofis UG oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von Erfinderprofis UG sind, einzuhalten.

3.15. Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat Erfinderprofis UG auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.

3.16. Referenz. Erfinderprofis UG ist berechtigt, auf allen von Erfinderprofis UG für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Erfinderprofis UG und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Erfinderprofis UG Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.

3.17. Erfolg einer Idee. Erfinderprofis UG schuldet ausschließlich die vereinbarte Leistung und garantiert keinen Erfolg für die Umsetzung einer Idee/Erfindung.

4. Spezielle Leistungsarten

4.1. Inhalte wie z.B. Texte, Fotos & Grafiken. Soweit die Leistungen von Erfinderprofis UG die Anfertigung von Inhalten wie z.B. Texten, Fotos und Grafiken beinhaltet, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Auftraggebers nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.

Soweit der Auftraggeber derartige Inhalte beistellt, hat dies in digitaler, weiterverarbeitbarer Qualität zu erfolgen.

4.2. Druck. Soweit die Leistungen von Erfinderprofis UG die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von Erfinderprofis UG entsprechen.

Der Auftraggeber hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben vereinbart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen.

Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. Erfinderprofis UG ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen.

5. Entgelt

5.1. Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Erfinderprofis UG bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

5.2. Kostenvoranschläge Kostenvoranschläge von Erfinderprofis UG gegenüber Unternehmern sind unverbindlich. Dasselbe gilt gegenüber Konsumenten, wenn auf die Unverbindlichkeit vor Abgabe des Kostenvoranschlages ausdrücklich hingewiesen wurde.

Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat Erfinderprofis UG den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

5.3. Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Erfinderprofis UG, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

5.4. Kostenvorschuss. Erfinderprofis UG ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.

5.5. Teilleistungen. Erfinderprofis UG ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.

5.6. Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Unternehmer von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Erfinderprofis UG ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Erfinderprofis UG trotzdem das vereinbarte Honorar. Erfinderprofis UG muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen von Waren und Fremdleistungen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Erfinderprofis UG aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

5.7. Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist Erfinderprofis UG berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschlüssen, Währungsschwankungen sowie von ähnlichen, von Erfinderprofis UG nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.

Auch sonst ist Erfinderprofis UG berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5% erhöhen, ohne dass dies von Erfinderprofis UG beeinflussbar ist.

Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes.

6. Zahlung

6.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit. Die Rechnungen von Erfinderprofis UG sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Online-Geschäften mit der Bestellung und sonst binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Übergabe bzw. ein Versand der Waren bzw. die Ausführung sonstiger Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

6.2. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Erfinderprofis UG an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart.

Im Falle des Verzuges ist Erfinderprofis UG berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch Erfinderprofis UG zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Erfinderprofis UG bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer Erfinderprofis UG erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an Erfinderprofis UG ab. Erfinderprofis UG ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

6.3. Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Unternehmer sind selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Erfinderprofis UG aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Erfinderprofis UG schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist ausgeschlossen.

6.4. Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

6.5. Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist kann Erfinderprofis UG sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.

Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist Erfinderprofis UG berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Erfinderprofis UG auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben. In diesem Fall ist Erfinderprofis UG berechtigt, die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen. Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Erfinderprofis UG selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

6.6. Ratenzahlung. Soweit Erfinderprofis UG und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

7. Datenschutz, Geheimhaltung & Abwerbeverbot

7.1. Datenschutz durch Erfinderprofis UG. Es gilt die Datenschutzerklärung von Erfinderprofis UG.

7.2. Datenschutz durch den Auftraggeber. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Erfinderprofis UG bzw. deren betroffene Mitarbeiter durch den Auftraggeber zum Zweck der Vertragsabwicklung erfolgt auf Grundlage des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.

Es besteht keine Verpflichtung zum Abschluss des Vertrages. Das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht vergeben werden kann.

Eine Weiterverarbeitung der Daten durch den Auftraggebern zu anderen Zwecken ist unzulässig.

Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten von Erfinderprofis UG, abgesehen von der Weitergabe an zur Vertragsabwicklung notwendige Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., ist nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. mit Einwilligung von Erfinderprofis UG zulässig.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Daten von Erfinderprofis UG zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge zu speichern.

7.3. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über Erfinderprofis UG, deren Projekte und deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

7.4. Abwerbeverbot. Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von Erfinderprofis UG abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

8. Haftung

8.1. Gefahrenübergang. Beim Versand von Waren an Unternehmer geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Erfinderprofis UG die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten Erfinderprofis UG mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.

8.2. Rügeverpflichtung des Unternehmers. Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat dieser nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch Erfinderprofis UG, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 14 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.

Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch Erfinderprofis UG erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.

Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 14 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Unternehmer ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.

Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste.

Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.

Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat Erfinderprofis UG alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.

Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.

8.3. Garantie. Soweit die von Erfinderprofis UG vertriebenen Produkte über eine Herstellergarantie verfügen, ist diese Herstellergarantie direkt bei den Herstellern geltend zu machen.

Im Fall einer Garantiezusage durch Erfinderprofis UG beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist.

Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet Erfinderprofis UG für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

8.4. Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt bzw. bei gebrauchten Waren vollständig ausgeschlossen.

Unternehmern steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Erfinderprofis UG zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmern weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

8.5. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Gegenüber Unternehmern ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.

8.6. Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Erfinderprofis UG beruhen.

Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.

Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

8.7. Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Erfinderprofis UG ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

8.8. Nachfrist. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung sind Unternehmer erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn diese Erfinderprofis UG schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt haben. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

8.9. Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, mittels eingeschriebenen Briefs, zu erklären.

9. Widerrufsrecht von Konsumenten & Online Streitbeilegung

9.1. Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz und bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

9.2. Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage

  • im Falle eines Dienstleistungsvertrags ab dem 
Vertragsabschluss
  • im Falle eines Vertrages über die Lieferung 
von Waren ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
  • im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Konsument im Rahmen einer einheitlichen 
Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;
  • im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat;
  • im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

9.3. Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsumenten Erfinderprofis UG [Erfinderprofis UG innovation GmbH, Itzlinger Hauptstraße 18, 5020 Salzburg, Tel 0662/243301-0, Fax 0662/243301-9, office@erfinderberatung.com] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E- Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Konsumenten können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

9.4. Muster-Widerrufs-Formular. (Um den Vertrag zu widerrufen, ist bitte dieses Formular ausfüllen und zurückzusenden.)

An die
Erfinderprofis UG
office@erfinderprofis.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgend
en Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)
Erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

9.5. Folgen des Widerrufs. Wenn Konsumenten einen Vertrag widerrufen, hat Erfinderprofis UG alle Zahlungen, die Erfinderprofis UG vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die von Erfinderprofis UG angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn 
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Erfinderprofis UG eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Erfinderprofis UG dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Konsumenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Konsument Erfinderprofis UG über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an Erfinderprofis UG zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

Erfinderprofis UG kann die Rückzahlung verweigern, bis Erfinderprofis UG die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass der Konsument die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Konsument muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

9.6. Ausschluss des Widerrufsrechts. Der Konsument hat unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen, einen Betrag von 50 EUR übersteigenden Verträgen über:

  1. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  2. Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  3. Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
  4. Dienstleistungen, wenn Erfinderprofis UG – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten sowie einer Bestätigung des Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

9.7. Online Streitbeilegungsplattform. Zur Schlichtung von Streitigkeiten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform“ (ec.europa.eu/odr) errichtet. Erfinderprofis UG entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall. Bei Fragen zur Streitschlichtung steht Erfinderprofis UG unter office@erfinderprofis.de zur Verfügung.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und JMW ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.2. Zwingendes Verbraucherrecht. Bei Geschäften mit einem Konsumenten sind zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Heimatlandes des Konsumenten anzuwenden, wenn JMW seine berufliche und gewerbliche Tätigkeit auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet hat.

10.3. Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen JMW und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Salzburg vereinbart. JMW ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von JMW und des Unternehmers berechtigt.